Die Bundesregierung hat beschlossen, die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.3.2022 zu verlängern.
Danach gilt Folgendes:
- Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind.
- Auf den Aufbau von Minusstunden wird vollständig verzichtet.
- Auch Leiharbeiter haben Zugang zum Kurzarbeitergeld.
- Die maximale Bezugsdauer beträgt 24 Monate.
- Die während der Kurzarbeit von Arbeitgebern allein zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung werden ihnen zu 50 % erstattet. Die anderen 50 % können ihnen für Weiterbildungen ihrer Beschäftigten erstattet werden, die während der Kurzarbeit beginnen.
Hinweis: Die Änderungen treten mit Wirkung vom 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.3.2022 außer Kraft.
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