Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Aktuelles
29.12.2021 | Jahresabschluss

Frist Offenlegung Jahresabschluss 2020

Das Bundesamt für Justiz informiert aktuell auf seiner Homepage über einen Verzicht auf Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020 bis zum 7. März 2022. Auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz heißt es insoweit:

„Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.“

Bundesamt für Justiz

Die Jahresabschlüsse 2020 können demnach sanktionslos bis zum 6. März 2022 veröffentlicht werden.