Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Rechtsanwalt
Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Wir vertreten bei Maßnahmen der Steuerfahndung (insbesondere Durchsuchungen), im Ermittlungsverfahren vor den Finanzämtern für Steuerstrafsachen sowie bei den Strafgerichten.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafverfahren ist, jedenfalls bis zur Anklageerhebung vor dem Strafgericht, eng mit dem allgemeinen steuerlichen Verfahren verbunden. So ist die Herrin des Ermittlungsverfahrens in NRW nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Finanzamt für Steuerstrafsachen. Es handelt sich hierbei um eine sog. behördeninterne Staatsanwaltwaltschaft. Dieses führt die Vernehmungstermine und ist auch befugt, die Verfahren – gegen Auflagen – einzustellen. Häufig ist das Steuerstrafverfahren auch mit einer Außenprüfung verbunden, bzw. wird im Rahmen einer Außenprüfung eröffnet. In diesen Konstellationen sollte eine wirksame Verteidigung auch die Folgen der Einlassung für das steuerliche Festsetzungsverfahren berücksichtigen.

strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige gibt Steuerpflichtigen die Möglichkeit, durch eine Nacherklärung der verschwiegenen Einkünfte, Straffreiheit zu erlangen. Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn sie vollständig ist und die Tat noch nicht entdeckt wurde. Insbesondere die Notwendigkeit der Vollständigkeit erfordert umfangreiche Kenntnisse des materiellen Steuerrechts und sollte nicht unterschätzt werden.
Die Pflicht zur Nacherklärung verschwiegener Einkünfte kann auch den Erben von Schwarzgeldkonten treffen. In diesen Konstellationen ist es dringend zu empfehlen, sich fachlichen Rat einzuholen, um sich nicht selbst dem Vorwurf der Steuerhinterzieung auszusetzen.