Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Rechtsanwalt
Vertragsrecht

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist teil des Wirtschaftsrechts und gehört zu den Kernbereichen unseres zivilrechtlichen Beratungsangebots. Es umfasst insbesondere die Fertigung und Überprüfung von Vertragsentwürfen aus dem Bereich Lieferung- und Einkaufsbedingungen im Kaufrecht sowie von Auftragsbedingungen im Werkvertragsrecht.

Allgemeine Geschäftsbedigungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einer Vertragspartei zur Verwendung in einer Vielzahl von Verträgen in das Vertragsverhältnis eingeführt werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen können insbesondere den Vertragstyp, die Risikoverteilung und Haftung sowie die Vertragsabwicklung in Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen regeln.
Allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer gesetzlichen Inhaltskontrolle deren Umfang davon abhängt, ob der Vertragspartner Verbraucher oder Kaufmann ist.

Einkaufsbedingungen

Einkaufsbedingungen sind Teil der zivilrechtlichen Kaufvertragsabwicklung. Als Allgemeine Geschäftsbedingungen formuliert, gelten Sie, sofern sie wirksam einbezogen wurden, für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten oder anderen Auftragnehmern.
Schwerpunkte von Einkaufsbedingungen sind Bestimmungen über die Bestellabwicklung, Liefertermine, Produzentenhaftung sowie Garantie, Gewährleistung und Beanstandung.
Liefertermine können durch Vertragsstrafen und pauschalierten Schadensersatz für den Besteller abgesichert werden.

Liefer- und Zahlungsbedingungen

Liefer- und Einkaufsbedingungen dienen der optimalen Durchsetzung Ihrer Belage als Verkäufer im Rahmen der zivilrechtlichen Vertragsabwicklung.
Neben Bestimmungen zur Lieferfrist und zum Lieferumfang sind insbesondere Regelungen zur Abnahme und Gewährleistung üblich. Darüber hinaus kann die deliktische Haftung und der allgemeine Haftungsumfang eingeschränkt werden.
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen können Regelungen zu Verzugszinsen aber auch Vorschüssen einbezogen werden.