Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten als Steuerberater Köln auch in Fällen einer wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite. Beginnend bei einer Bestandsaufnahme des Istzustands ermitteln wird, ob eine Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit besteht. Auf der Grundlage der hierdurch gewonnen Istdaten können wir sodann über abwendende Maßnahmen zur Stärkung und Wiedergesundung des Unternehmens beraten.
Unternehmenskrise