Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln

Steuerberater
Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung

Sie haben Ihren letzten Willen bzw. Ihr Testament verfasst und fragen sich nun, wie dieser umgesetzt werden soll. Hierzu ist es möglich, im Testament eine sog. Testamentsvollstreckung anzuordnen. Der Testamentsvollstrecker ist dann für die Nachlassabwicklung und bzw. oder Nachlassverwaltung zuständig. Als Steuerberater Köln übernehmen wir dabei insbesondere folgende Funktionen:

Arbeitsentlastung für die Erben

Nachlassabwicklung ist regelmäßig sehr aufwendig. Der Nachlass ist zu sichern, die Wohnung aufzulösen und ein Nachlassverzeichnis ist zu erstellen. Sämtliche privaten oder beruflichen Unterlagen und Verträge sind auf ihre Relevanz zu überprüfen. Fällige Forderungen sind einzuziehen und unberechtigte Verbindlichkeiten abzuwehren. Auch die steuerlichen Pflichten des Erblasser gehen auf die Erben über. Die Erben haben daher neben der Erbschaftsteuererklärung auch die noch nicht gefertigten privaten und betrieblichen Steuererklärungen des Erblassers beim Finanzamt einzureichen.

Eine Arbeitsentlastung für die Erben durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung sollte besonders dann in Erwägung gezogen werden, wenn, die Erben

  • weit entfernt wohnen,
  • zu alt bzw. gebrechlich oder unerfahren sind,
  • beruflich zu überlastet sind.

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Zentralisierung der Abwicklung

Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, geht der Nachlass auf die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft über. Die Miterben sind dann zu gemeinschaftlicher Nachlassverwaltung verpflichtet, was den Aufwand nicht unerheblich erhöht. Durch die Testamentsvollstreckung kann hier der Aufwand durch Bündelung auch gegenüber Dritten vereinfacht werden.

Ausgleich zwischen den Erben

Häufig zeichnet sich ab, dass es zwischen den Erben zu Streit über die Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses kommen kann. In diesen Fällen kann durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung Konfliktpotential entschärft werden, da dieser zu Neutralität und Objektivität verpflichtet ist.

Erhalt von wirtschaftlichen Einheiten

Durch die Testamentsvollstreckung kann die Nachlassverwaltung den Erben entzogen und damit vor Zerschlagung etwa bei jungen und rechtlich unerfahrenen Erben werden. Es biete sich in diesen Fällen an, zeitlich befristet den Nachlass durch einen erfahrenen und kompetenten Testamentsvollstrecker verwalten zu lassen, bis die Erben ein bestimmtes Alter erreicht oder etwa ihre Ausbildung abgeschlossen haben,