Neue und bestehende Unternehmen erwägen häufig, eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder einer Unternehmergesellschaft (UG) zu gründen. Sie werden mit Informationen aus Anzeigen und Medien bombardiert, in denen die Vorteile einer entsprechenden Umwandlung oder entsprechenden Unternehmensgründung gelobt werden, die die persönliche Haftung eines Eigentümers einschränken und Steuervorteile bieten soll. Rechtsanwalt und Steuerberater Stefan O. J. Klein berät umfassend über die gesellschaftsrechtliche Rechtsformwahl. Zunächst ist zu klären, ob Ihr Unternehmen überhaupt als Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft geeignet ist. Auch ist für viele Unternehmen, Start-ups und bestehende Unternehmen das Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft immer noch die beste Geschäftseinheit.
Relevante Rechtsformen
Relevante Rechtsformen unternehmerischer Betätigung sind neben dem Einzelunternehmen die Personengesellschaften, die Kapitalgesellschaften sowie Mischformen, wie etwa die Stiftung, die GmbH & Co KG sowie REITS. Zu den Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Die Kapitalgesellschaften umfassen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Unternehmergesellschaft (UG Haftungsbeschränkt) sowie die Aktiengesellschaft (AG). Diese Rechtsformen unterscheiden sich in rechtlicher, steuerrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsichtlich mitunter erheblich voneinander.