Der Wunsch des Unternehmers an einer generationsübergreifenden Erhaltung seines Unternehmens erfordert ein hohes Maß an Gestaltung und Planung. Hierbei wird häufig übersehen, dass für ein Unternehmertestament nicht die gleichen Grundsätze wie für Testamente im privaten Vermögensbereich gelten. Geht es bei privaten Testamenten regelmäßig um eine möglichst gerechte Verteilung des Nachlasses unter den Erben, hat ein Unternehmertestament vor allem sicherzustellen, dass die Rechtsnachfolge im Erbfall den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet. Wird dieser Gesichtspunkt unzureichend beachtet, können sich hieraus erhebliche rechtliche Konflikte und finanzielle Auswirkungen ergeben.Qualifizierte Nachfolgeberatung durch einen Rechtsanwalt und Steuerberater hat daher die gesellschaftsrechtlichen, wirtschaftlichen, steuerlichen, familiären und persönlichen Verhältnisse umfassend aufzuklären und in der Gestaltung zu berücksichtigen.
Gesellschaftsrechtliche Regelungen
Auf gesellschaftsrechtlicher Ebene sollten zunächst Vorkehrung zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen getroffen werden. Mit dem Erbfall werden gegen den Unternehmensnachfolger finanzielle Ansprüche etwa wegen Versorgungsleistungen, Abfindung weichender Erben, Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen fällig, welche das Unternehmen erheblich belasten können. Weiterhin übernimmt der Rechtsnachfolger bei der Fortführung der steuerlichen (Buch-)Werte des Vorgängers auch dessen stillen Resten, die bei einem Ausgleich der vorbeschriebenen Ansprüche von ihm zu versteuern sind. Möglichst erbrechtlichen Ausgleichsansprüche des Unternehmensnachfolgers sollten daher bereits zu Lebzeiten geklärt und deren Regulierung geregelt sein.