Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
(0221) 800 616 33
Die steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgeltung von Überstunden genutzt werden. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinen FAQ zur Inflationsausgleichsprämie kürzlich klargestellt. Hintergrund: Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, die dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, können bis zu einem Betrag von 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei im Zeitraum vom 26.10.2022 bis […]
Im Oktober 2022 wurde eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Danach werden zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Geld- oder Sachzuwendungen des Arbeitgebers zum Ausgleich der Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 € von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht befreit. Hierbei handelt es sich um einen Freibetrag, so dass lediglich die diesen Freibetrag übersteigenden Leistungen versteuert werden müssen. […]