Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
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Halter von reinen Elektroautos können im sog. Treibhausgasminderungs-Quotenhandel seit dem Jahr 2022 die CO2-Emissionseinsparung, welche durch den Antrieb mit Strom statt fossiler Kraftstoffe entsteht, dem Handel mit sog. Treibhausgasminderungs-Quoten anbieten und dadurch Prämienzahlungen erhalten. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich nun zur steuerlichen Behandlung der Prämienzahlungen geäußert. Folgende Fallgruppen sind zu unterscheiden: Das Fahrzeug gehört zum […]