Stefan O. J. Klein
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
Rechtsanwalt und Steuerberater Köln
Telefon:
(0221) 800 616 33
(0221) 800 616 33
Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen sog. Flankenschutzprüfer, der zur Steuerfahndung gehört und das steuerlich geltend gemachte häusliche Arbeitszimmer prüfen will, ist unverhältnismäßig, wenn der Steuerpflichtige bei der Sachverhaltsaufklärung bislang mitgewirkt hat und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er bei der weiteren Aufklärung nicht mitwirken wird. Sachverhalt: Die Klägerin war Geschäftsführerin eines Restaurants und machte Aufwendungen […]