Das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ wurde final verabschiedet. Dieses verlängert auch die Abgabefristen zur Einkommensteuererklärung ab 2021. Für steuerlich beratene Steuerpflichtige gelten nun die folgenden Erklärungsfristen:
- Einkommensteuererklärung 2021: 31.8.2023.
- Einkommensteuererklärung 2022: 31.7.2024,
- Einkommensteuererklärung 2023: 2.6.2025,
- Einkommensteuererklärung 2024: 30.4.2026.