Sie haben Ihren letzten Willen bzw. Ihr Testament verfasst und fragen sich nun, wie dieser umgesetzt werden soll. Hierzu ist es möglich, im Testament eine sog. Testamentsvollstreckung anzuordnen. Der Testamentsvollstrecker ist dann für die Nachlassabwicklung und bzw. oder Nachlassverwaltung zuständig. Als Steuerberater Köln übernehmen wir dabei insbesondere folgende Funktionen:
Arbeitsentlastung für die Erben
Nachlassabwicklung ist regelmäßig sehr aufwendig. Der Nachlass ist zu sichern, die Wohnung aufzulösen und ein Nachlassverzeichnis ist zu erstellen. Sämtliche privaten oder beruflichen Unterlagen und Verträge sind auf ihre Relevanz zu überprüfen. Fällige Forderungen sind einzuziehen und unberechtigte Verbindlichkeiten abzuwehren. Auch die steuerlichen Pflichten des Erblasser gehen auf die Erben über. Die Erben haben daher neben der Erbschaftsteuererklärung auch die noch nicht gefertigten privaten und betrieblichen Steuererklärungen des Erblassers beim Finanzamt einzureichen.
Eine Arbeitsentlastung für die Erben durch Anordnung einer Testamentsvollstreckung sollte besonders dann in Erwägung gezogen werden, wenn, die Erben
- weit entfernt wohnen,
- zu alt bzw. gebrechlich oder unerfahren sind,
- beruflich zu überlastet sind.