Das Bundesamt für Justiz informiert aktuell auf seiner Homepage über einen Verzicht auf Sanktionierung bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen 2020 bis zum 7. März 2022. Auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz heißt es insoweit:
Die Jahresabschlüsse 2020 können demnach sanktionslos bis zum 6. März 2022 veröffentlicht werden.